Wildschäden haben in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen Grundbesitzern und Jagdrevieren geführt. Mit dem neuen Wildschadensabkommen haben der Südtiroler Bauernbund und der Jagdverband nun eine klare Regelung für die Wildschäden beschlossen. Stärken möchten SBB und Jagdverband die Vorbeugung.
Wildschäden vermeiden hat Priorität – Entschädigungen klarer geregelt
Wildschäden zu verhindern, bleibt auch im neuen Wildschadensabkommen das oberste Ziel. „Wenn Bauern und Jägerschaft gleichermaßen geeignete Maßnahmen ergreifen, lassen sich viele Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen vermeiden“, sind der Landesjägermeister Klaus Stocker und Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler überzeugt.
Die Anpassung des Wildstandes, die Wahl geeigneter Jagdstrategien, verstärkte Abschüsse und die sofortige Intervention bei Wildschäden sollen helfen, Wildschäden und damit unnötigen Ärger zu verhindern.
Das Wildschadensabkommen sieht zudem vor, wildschadensanfällige Intensiv- und Sonderkulturen (Obst, Wein, Beeren usw.) sofort bei Erstellung der Anlage mit einem Wildzaun zu schützen – spätestens aber, wenn innerhalb von drei Jahren Wild zwei Mal in derselben Anlage Schäden anrichtet.
Jagdverband und Bauernbund haben auch die Instandhaltung von Wildzäunen geregelt. Werden Wildzäune neu errichtet, übernehmen die Jagdreviere die Hälfte der Arbeitsleistungen. Werden Gebietswildzäune erneuert, geschieht dies ebenfalls gemeinsam. Für Abnützungsschäden am Wildzaun kommen Grundeigentümer und Jagdrevier auf. Für die Instandhaltung von Einzelwildzäunen ist der Grundeigentümer alleine zuständig.
Wenn trotz aller Bemühungen das Wild Schäden in der Land- und Forstwirtschaft anrichtet, muss der Schadensfall unverzüglich dem zuständigen Revierleiter gemeldet werden. „Sofern sich Grundeigentümer und Revierleiter über den Schadensersatz einigen, wird dieser innerhalb von 30 Tagen ausbezahlt. Ist keine gütliche Einigung möglich, wird der Schaden von einem Schätzfachmann erhoben“, so Obmann Tiefenthaler.
Neu ist im Wildschadensabkommen auch, dass mindestens ein Bauernvertreter in jedem Revierausschuss vertreten sein muss. Dieser muss zu Fragen der Bewirtschaftung von Schalenwild angehört werden.
„Mit dem neuen Wildschadensabkommen werden nicht nur viele Schäden verhindert, sondern auch Streitfälle vermieden“, sind Stocker und Tiefenthaler überzeugt.
Weitere Infos zur Wildschadensverhütung und Wildschadensvergütung von
nicht jagdbaren Wildarten finden Sie
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