Jagdausübung durch nicht in Italien ansässige Personen

Zur Frage der Jagdtätigkeit durch nicht in Italien ansässige Personen hat es eine große Rechtsunsicherheit gegeben. Im Auftrag des Landeshauptmanns hat sich Amtsdirektor Dr. Heinrich Erhard mit der Abteilung Verwaltungspolizei der Quästur Bozen in Verbindung gesetzt und die Rechtslage geklärt. Untern finden Sie die vom Amtsdirektor zusammengestellten detaillierten Bestimmungen.

Die häufigsten Fragen, die bei uns immer wieder aufgetaucht sind, lassen sich daraus zusammenfassend wie folgt beantworten:

EU-Bürger oder Schweizer Bürger, die in Italien weder ansässig sind noch ein Domizil haben und folglich keinen italienischen Jagdgewehrschein besitzen, können in Südtirol eine Tages-, Wochen- oder auch Jahres- oder Gastkarte ausgestellt erhalten unter der Voraussetzung:

- dass sie einen gültigen europäischen Feuerwaffenpass, ausgestellt von ihrem Herkunftsstaat, besitzen;

- dass sie in ihrem Herkunftsstaat eine amtliche Ermächtigung für die Jagdausübung besitzen (für österreichische Staatsbürger ist das eine gültige Jagdkarte, für deutsche Bundesbürger ein gültiger Jagdschein. Wenn also Jagdkarten an Jagdgäste aus dem EU-Raum oder aus der Schweiz ausgegeben werden, ist zu kontrollieren, ob die Betreffenden in ihrem Herkunftsland eine amtliche Ermächtigung zur Jagdausübung haben).

- Zudem müssen die Jäger eine Jagdhaftpflicht- und Jagdunfallversicherung abgeschlossen haben, (minimaler Deckungsbetrag für Haftpflicht € 516.456,90 pro Schadensfall, minimaler Deckungsbetrag für Jagdunfälle € 51.645,69 bei Todesfall oder Dauerinvalidität). Die meisten ausländischen Jäger verfügen nur über eine ausreichende Haftpflichtversicherung, nicht aber über die vorgeschriebene Jagdunfallversicherung. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Versicherungspolizze, welche den vorgeschriebenen Jagdunfallteil abdeckt, notwendig.

Auf Verlangen sind die obengenannten Dokumente von den Jägern den höheren oder einfachen Amtsträgern der Sicherheitspolizei vorzuweisen.

Für genauere Infos empfehlen wir die genaue Lektüre Gutachtens unten.

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