Zur Thematik Windkraftanlagen im Revier Brenner ist in der Neuen Südtiroler Tageszeitung ein polemischer Artikel gegen Landesjägermeister Klaus Stocker veröffentlicht worden. Die Vorwürfe sind nicht gerechtfertigt.
Die Jägerschaft und auch unser Jagdverband haben sich immer kritisch zu Windkraftanlagen im Gebirge geäußert. Bereits im Jahr 2004 haben sich die Vertreter der Internationalen Jagdkonferenz IJK zum Thema Windkraftanlagen geäußert.
Wir haben einen Artikel dazu in der Jägerzeitung veröffentlicht.
Die Schlusserklärung, die die teilnehmenden Jagdverbände aus der Schweiz, Österreich, Luxemburg, Liechtenstein, den Niederlanden, sowie aus Slowenien und Südtirol damals verabschiedeten, soll im folgenden wiedergegeben werden:
"Die in der IJK zusammengeschlossenen Jagdverbände stehen der Nutzung erneuerbarer Energiequellen grundsätzlich positiv gegenüber. Die Auffassung, man könnte Windkraftanlagen als umweltfreundliche Technologie problemlos überall installieren, ist aber nicht gerechtfertigt. Da der Schutz der Umwelt eines der wesentlichsten Argumente für die Errichtung von Windparks ist, sollten Windparks nur dann errichtet werden dürfen, wenn vorher die Standorte auch aus der Sicht des Landschaftsschutzes auf ihre Eignung geprüft, die Umweltverträglichkeit der Anlagen untersucht und die möglichen Auswirkungen auf wildlebende Tiere abgewogen wurden. Jedes Windparkprojekt beeinflusst in unterschiedlicher Ausprägung sowohl standorttreue als auch wandernde Wildarten sowie Zugvögel. Das Ausmaß der Beeinflussung wird oft unterschätzt, weil Langzeitstudien darüber erst ungenügend vorliegen. Bloße Momentaufnahmen können über die langfristige Umweltverträglichkeit eines Windparks keine brauchbare Aussage liefern. Wissenschaftliche Studien dazu werden deshalb gefordert.
Besonders im Gebirge sind Windparks abzulehnen. Meist sind dafür exponierte Kämme in der Almregion vorgesehen. Dort aber befinden sich Restlebensräume sensibler Wildarten wie Birkhuhn und Schneehuhn. Allein für den bau der Anlagen sidn Störungen und schwerwiegende sowie bleibende Eingriffe in die Landschaft unvermeidlich. Der Betrieb und die Wartung setzen die Belastung der betroffenen Flächen fort. So würden zum Beispiel die Raufußhühnervorkommen verinseln und in der Folge auch in umliegenden Gebieten ausöden.
Noch naturnahe Lebensräume dürfen daher für den Bau großtechnischer Anlagen keinesfalls zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich muss nach dem Vorsorgeprinzip in sensiblen Wildtierlebensräumen jede zusätzliche Störung der Brut-, Aufzucht-, Nahrungs- und Balzplätze sowie der Flugrouten und der wichtigen Winterlebensräume vermieden werden. Dem Arten- und Lebensraumschutz ist dort jedenfalls Vorrang einzuräumen."
Der gesamte Artikel zum Thema Windkrafträder kann
hier heruntergeladen werden.