Jägerprüfung

Bereits seit dem fernen Jahr 1968 müssen alle, die in Südtirol der Jagd nachgehen wollen, die Jägerprüfung ablegen.
Diese Prüfung stellt an die Kandidaten hohe Anforderungen. Zuerst muss bei einer Schießprüfung der sichere Umgang mit dem Jagdgewehr und die Schießfertigkeit unter Beweis gestellt werden. Nach Bestehen dieses ersten Prüfungsteils müssen sich die Anwärter einer weiteren, jetzt mündlichen Prüfung stellen. Hier ist allgemeines Wissen über ökologische Zusammenhänge, über die Wildtiere und nicht zuletzt über die gesetzlichen Grundlagen gefragt. Sind beide Prüfungsteile erfolgreich absolviert, ist der Jagdbefähigungsnachweis erbracht. Mit dem entsprechenden Dokument kann um Ausstellung des Jagdgewehrscheines angesucht werden. Sobald dieser erteilt ist, können die Jungjäger in ihrer Heimatgemeinde das Jagdrecht in Anspruch nehmen.
Aufgrund der Änderung der Gesetzeslage ist es nun auch Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen möglich, die Jägerprüfung abzulegen. Dazu ist lediglich eine Erklärung beim „Ufficio Nazionale per il Servizio Civile“ in Rom einzureichen.

Die Jägerprüfung wird vor einer mehrköpfigen Kommission abgelegt. Diese Kommission wird von der Landesregierung als der obersten Jagdbehörde im Land ernannt. Die Jägerprüfungskommission bleibt jeweils eine Legislaturperiode, in Südtirol sind das fünf Jahre, im Amt.
Die Jägerprüfung wird in der Regel zweimal pro Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst, abgehalten.

Weiteren Infos und alle nötigen Formulare finden Sie auf der Website des Amtes für Jagd und Fischerei.




it | de

 

Service

 

Downloads

Verlängerung Waffenpass, Europäischer Waffenpass, Anmeldung zur Jägerprüfung...
 

Links

 
 
 

Kontakt

 
 
 
Südtiroler Jagdverband-Schlachthofstraße 57-39100 Bozen-Italien-Tel.: +39 0471 061700-Fax: +39 0471 061719-E-Mail: -www.jagdverband.it
 
© 2012 Südtiroler Jagdverband Steuernummer: 80003420215 Impressum Sitemap produced by Zeppelin Group - Online Marketing – Italien - Südtirol