In Südtirol beginnt die allgemeine Jagdzeit am 1. Mai und endet am 15. Dezember. Reh- und Rotwild dürfen in diesem Zeitraum bejagt werden. Für alle anderen jagdbaren Wildarten gelten eingeschränkte Jagdzeiten.
Die Jagd auf Schalenwild ist an sieben Tagen pro Woche erlaubt, auf Niederwild darf der Jäger höchstens dreimal pro Woche jagen. Jeder Jagdgang auf Niederwild ist vorher im Kontrollkalender zu vermerken. In Südtirol ist die Jagdausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Wann die Sonne auf- und untergeht, erfährt der Jäger im Sonnen-Mondkalender.