Jagdaufsicht

Jagdaufseher sind Fachleute für jagdliche Fragen und für den Wild- und Naturschutz. In Südtirol erhalten sie ihre Ausbildung in der Jägerschule.

Das Landesjagdgesetz aus dem Jahr 1987 sieht pro hauptberuflichen Jagdaufseher einen Aufsichtsbereich von maximal 10.000 Hektar vor. Eine etwaige Überschreitung (max. um 20% ist genehmigungspflichtig). Zu den Aufgaben des hauptberuflichen Jagdaufsehers gehören die Vorbeugung gegen die Wilderei, die Meldung von Übertretungen der mit der Jagd zusammenhängenden Bestimmungen, die ständige Beobachtung des Wildbestandes, die Mithilfe bei der Erfüllung des Schalenwildabschusses sowie Aufgaben beim Bau und bei der Betreuung von Reviereinrichtungen. Neuere Aufgabenbereiche der Südtiroler Jagdaufseher sind die Kontrolle der Wildbrethygienerichtlinien sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

In Südtirols Jagdrevieren sind 73 hauptberufliche Jagdaufseher beschäftigt. Hinzu kommen sieben beim Südtiroler Jagdverband bedienstete hauptberufliche Jagdaufseher und die sieben Bediensteten des Amtes für Jagd und Fischerei in dessen Außenstellen.








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